Tätigkeitsfelder des Desinfektors

 

 

 

1. Tätigkeitsfelder

Der staatlich anerkannte Desinfektor / die staatlich anerkannte Desinfektorin (im weiteren als Desinfektor bezeichnet) ist die durch staatlichen Anerkennungsbescheid ausgewiesene Fachkraft für Desinfektionen. Sie verfügt über die besondere Sachkunde gemäß § 17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bei dem staatlich geprüften Desinfektor / die staatlich geprüfte Desinfektorin (im nach hinein als Desinfektor bezeichnet) handelt es sich um eine im jeweiligen Landesrecht eines Bundeslandes (konkurrierende Gesetzgebung gemäß Artikel 74 Grundgesetz) manifestierte Ausbildung und mit Abschlussprüfung. Hier ist die gesamte Ausbildung einschließlich der zu erbringenden Fortbildungen bis ins Kleinste gesetzlich geregelt. Zur Zeit gibt es nur zwei Bundesländer die die Ausbildung zum Desinfektor gesetzlich geregelt haben. Zu unserem Bedauern nicht Schleswig-Holstein und Hamburg! Der Desinfektor ist befähigt, Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten nach dem IfSG selbstständig durchzuführen. Er führt oder beaufsichtigt die durchzuführende Schlussdesinfektion, ebenso die behördliche angeordnete Schlussdesinfektion. Raumdesinfektion durch Begasungen mit Formaldehyd dürfen nur nach Ablage einer weiteren Sachkundeprüfung nach der TRGS 522 durchgeführt werden.  In Krankenanstalten, Krankentransport- und Rettungsorganisationen, Feuerwehren, Alten- und Pflegeheimen, Wäschereien für Krankenhaus- und Pflegeheimwäsche, Gesundheitsämtern Lebensmittelproduktionsbetrieben, Badeeinrichtungen, Hotels, Massenquartiere, Bestattungsunternehmen, Gebäudereinigungsbetrieben und ähnlichen Dienstleistern, Justizvollzugsanstalten, Veterinäruntersuchungsämtern, Schlachthöfen, Massentierhaltungen, Tierversuchseinrichtungen, Tierheimen, Tierkörperbeseitigungseinrichtungen, pharmazeutischen Betrieben und anderen mehr, sind seine Beschäftigungsfelder zu finden. Insbesondere Krankenhäuser und Gesundheitsämter sollten für ihren jeweiligen Aufgabenbereich über Desinfektoren verfügen. Im Krankenhaus sollten die Desinfektoren fachlich der Krankenhaushygiene zugeordnet werden. So ist z. B. der Krankenhausdesinfektor gemäß Ziffer 5.4 der BGA-Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Mitglied der Hygienekommission.

2. Aufgaben

Der Desinfektor führt auf Veranlassung des Auftraggebers Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Ermittlung tierischer Schädlinge durch. Er veranlasst die Bekämpfung tierischer Schädlinge durch Schädlingsbekämpfer, die ihre Fachkunde gesondert nachweisen müssen. Er ist fachlich in der Lage, hygienische Untersuchungen zur Verhütung von Infektionen und anderen Gesundheitsbeeinträchtigungen laut Anlage zu Ziffer 5.6 der Richtlinie zur Krankenhaushygiene und Infektionsprävention durchzuführen. Je nach Einsatzgebiet kann der Desinfektor im Krankenhaus auf Weisung der für die Krankenhaushygiene Verantwortlichen, folgende Aufgaben wahrnehmen:

2.1 Durchführung und / oder Mitwirkung bei der Überwachung  

  • der Maßnahmen gemäß des Infektionsschutzgesetzes 
  • der Flächendesinfektionsmaßnahmen im Rahmen von Wartungs-, Reparatur und Umbaumaßnahmen 
  • der Abwasser- und der Desinfektion wasserführender Systeme  
  • Abfalldesinfektion 
  • der Desinfektionsmitteldosieranlagen 
  • der Sterilisation 
  • der Wirksamkeitskontrolle von Dekontaminations-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren (s. Anl. Zu Ziff. 5.6 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention).

2.2 Mitarbeit 

  • in der Hygienekommission (bezgl. Desinfektionsgeräten, -mitteln und - Verfahren) 
  • bei der Durchführung von Umgebungsuntersuchungen im Krankenhaus, z.B.: Abklatschproben, Luftkeimuntersuchungen, Partikelzählungen, unterstützend nach Weisung 
  • bei der Erfassung und Hygienewartung infektionsrelevanter Geräte und Apparaturen (einschl. RLT-Anlagen) 
  • bei der Ausarbeitung von Desinfektions- und Reinigungsplänen 
  • bei Bau-, Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen 
  • bei der Überwachung der Badewasserqualität 
  • bei der Schädlingsermittlung, -kontrolle.

2.3 Mitwirkung bei der Beratung / Unterweisung 

  • in Fragen der Schlussdesinfektion, der laufenden Desinfektion, der Hände-, Flächen-, Raum-, Instrumenten- und Gerätedesinfektion 
  • bei der Beschaffung von Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie von wiederaufzubereitenden Gütern, Reinigungs-, Desinfektions-, Entwesungs- und Sterilisationsgerätschaften. 
  • er sollte die Beschaffung leicht zu desinfizierender (PSA) Persönlicher Schutzausrüstung und Bekleidung anregen und Beschaffungsvorgaben erarbeiten.

3. Ausbildung

Im Rahmen der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention kommt der Ausbildung von staatlich anerkannten Desinfektoren eine besondere Bedeutung zu.

3.1 Zweck der Ausbildung 

Die Desinfektorenausbildung soll Personen mit geeigneter Schulbildung durch Vermittlung qualifizierter Kenntnisse, Verhaltensweisen, insbesondere praktischer Fertigkeiten und Fähigkeiten in die Lage versetzen, Desinfektions-, Sterilisations- und Schädlingsermittlungsmaßnahmen durchzuführen und / oder zu überwachen und beratend und kontrollierend bei infektionsprophylaktischen Maßnahmen mitzuwirken. Dies setzt die Vermittlung von Kenntnissen voraus, insbesondere im Sinne des Infektionsschutzgesetzes im Rahmen der Desinfektion, der Sterilisation, der Schädlingskunde, des Arbeitsschutzes und der Umweltverträglichkeit von Maßnahmen.

3.2 Ziel der Ausbildung

Ziel der Ausbildung ist der Qualifikationsnachweis im Rahmen der Anerkennung als "Staatlich anerkannter Desinfektor" und der besonderen Sachkunde gemäß Infektionsschutzgesetz

4. Rechtliches

Zwar durfte die einfache Scheuerwischdesinfektion, z. B. im Rahmen der täglichen Unterhaltsreinigung im Krankenhaus, von jedermann gemacht werden. Die Wirksamkeit in der Anwendung, die Schonung der zu behandelnden Gegenstände, und die Beeinträchtigung gegenüber Mensch und Tier durch die verwendeten Desinfektionsmittel bedarf aber einer besonderen Sachkenntnis. Zum Jahresanfang 2001 trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) an die Stelle des Bundesseuchengesetzes: Die vorangehende rechtliche Schilderung der Ausgangslage finden wir jetzt im Infektionsschutzgesetz (§ 17 IfSG) wieder. Auch heutzutage geht der Gesetzgeber nach wie vor von diesem Grundsatz aus, dass die Durchführung der Maßnahme nach § 17 IfSG besonderer Sachkundebedarf.

Das ist z. B. bei Schlussdesinfektionsmaßnahmen immer der Fall!

Wie bereits ausgeführt wird auch heute hierbei unterstellt, dass die einfache Scheuerwischdesinfektion von jedermann gemacht werden kann, hingegen aber die Schluss- oder etwa eine Raumdesinfektion eine entsprechende Vorbildung erfordert! Im Mittelpunkt steht jetzt neben dem Wenn und Wie die Wirksamkeit der Desinfektionsmaßnahme und die hieraus resultierenden Beeinträchtigungen auf den Menschen und das Tier. Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) und die Berufsgenossenschaftliche Regel 250 (BGR 250) "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" sowie die Berufsgenossenschaftliche Regel 206 (BGR 206) „Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst" schreiben verbindlich vor: "Der Arbeitgeber darf Tätigkeiten im Anwendungsbereich dieser TRBA nur Personen übertragen, die eine abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesen haben oder die von einer fachlich geeigneten Person unterwiesen sind und beaufsichtigt werden. Fachlich geeignet sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung Infektionsgefahren erkennen und Maßnahmen zu ihrer Abwehr treffen können, z.B.. Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin, Hygienekrankenschwestern- und Hygienekrankenpfleger, und Desinfektoren,... ."

5. Weiterqualifizierung für Desinfektoren

5.1 Hygienetechniker/in

Im Rahmen der Umsetzung des Medizinproduktegesetzes, das 1994 in Kraft trat, wurde eine 144-stunden umfassende (zwei mal zwei zweiwöchige Unterrichtsblöcke) Qualifizierungsmaßnahme geschaffen, die Personen mit der Vorbildung als Desinfektor/in, techn. Sterilisationsassistent oder ähnlich ausund vorgebildeten Personen die Möglichkeit des beruflichen Aufstiegs zum „Hygienetechniker/in" bieten. Der Einsatz kann sowohl intern als auch extern für Aufgaben im Rahmen der Qualitätssicherung und Hygienesicherheit im medizinischen Bereich erfolgen. Die in Zusammenarbeit mit dem Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Prof. Dr. Axel Kramer, entwickelte neue Qualifizierungsmaßnahme dient der Gewährleistung der Umsetzung des Medizinproduktegesetzes und der sonstigen Routineaufgaben der Infektionsprävention im technischen Krankenhausbereich. Es handelt sich hierbei um eine zwei mal zweiwöchige Weiterbildung.

5.1.1 Tätigkeitsbeschreibung: 

  • Aufbau der Dokumentation für Medizinprodukte bzgl. Hygienesicherheit und Vernetzung mit der Medizin-Technik 
  • Erarbeitung /Weiterentwicklung von Aufbereitungsvorschriften hygienerelevanter Medizintechnik aller Kategorien gem. MPG einschl. Dokumentation der Überwachung und Probenziehung für krankenhaushygienische Untersuchungen gem. RKI-Empfehlung 
  • Ausarbeitung gerätespezifischer Prüfvorschriften zur Kontrolle der Hygienesicherheit 
  • Erarbeitung von Checklisten zur krankenhaushygienischen Überwachung der Medizintechnik 
  • Nutzerschulungen zur kontaminationsfreien Anwendung von Medizinprodukten und Beratung der Ver- und Entsorgungsverantwortlichen

5.1.2 Infektionsprävention im technischen Bereich: 

  • Überprüfung der Logistik und des Anforderungsprofils an die Desinfektion und Reinigung der Gebäude durch Dienstleistungsunternehmen (Ermittlung von Einsparpotenzialen) und kontinuierliche Effektivitätsbewertung 
  • hygienisch-mikrobiologische Kontrollen von RLT-Anlagen 
  • Überprüfung von Anlagen für medizinische Gase, Sicherheitswerkbänken, Trink-, Bade- und Brauchwasser, Dekontaminations-, Desinfektions- und Sterilisationsgeräten, Sterilgutlagerung außerhalb der ZSV 
  • Ermittlung potenzieller Erregerreservoire und deren Elimination im technischen Bereich bzw. in der unbelebten Umgebung des Patienten.

5.1.3 Lehrgangsinhalte: 

  • Rechtsvorschriften, technische Regeln und Richtlinien 
  • Kommunikation 
  • Mikrobiologie 
  • Physik, Fachrechnen 
  • Dekontaminations-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren 
  • Qualitätssicherung von Medizinprodukten 
  • Dokumentation 
  • Infektionskontrolle 
  • Biologische und nichtbiologische Prüfsysteme

5.1.4 Prüfung und Zertifikation: Der Lehrgang endet mit einer Prüfung. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Tätigkeitsbezeichnung "Hygienetechniker/ Hygienetechnikerin".  

5.2 Hygienebeauftragte Pflegekraft für Alten- und Pflegeheime

Gemäß § 80 Sozialgesetzbuch XI dient diese Weiterbildung zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt in Hannover bietet beispielsweise eine Qualifizierungsmaßnahme speziell für den Bereich der Alten- und Pflegeheime an. Die 120 Stunden umfassende Weiterbildung, incl. behördlicher Prüfung, soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter anderem die Umsetzung und die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes, der Trinkwasserverordnung, der Biostoffverordnung, den Technischen Regeln für Gefahrstoffe und die Einflechtung der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften ermöglichen. Spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich Hygiene werden vermittelt, um die Umsetzung in ein Hygienehandbuch mit den entsprechenden Verfahrensanweisungen und Checklisten zu erleichtern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen durch die Transparenz und den Vergleich des Kostenund Leistungsspektrums effektive Maßnahmen kennen lernen, die zur Wirtschaftlichkeit und Qualitätssteigerung im Unternehmen beitragen. Eine hygienebeauftragte Fachkraft, "Hygienebeauftragter" sollte für jede Einrichtung bestimmt werden.

Inhalte sind unter anderen: 

  • Gesetzliche und normative Regelungen 
  • Mikrobiologische Grundkenntnisse 
  • Reinigung, Desinfektion und Sterilisation 
  • Lebensmittelhygiene (HACCP) 
  • Schädlingsbekämpfung 
  • Wäscheversorgung 
  • Abfallentsorgung 
  • Medikamentenversorgung 
  • Aseptische, Qualitätssichernde Maßnahmen
  • Etablierung von Hygienemaßnahmen
  • Erstellung von Hygieneplänen
  • Konfliktmanagement
  • Arbeitsweisen  

6. Ist der Desinfektor heutzutage ein Relikt aus vergangenen Tagen oder erfährt er gerade in dieser globalisierten und hochkomplexen Zeit eine besondere Renaissance?

Alte Seuchen wie Pest, Cholera, Diphtherie und Tuberkulose kehren langsam aber stetig zurück. Neue Krankheitskeime wie Ebola-Viren, aggressive Subtypen des Aids- Erregers, wahnsinnsauslösende BSE-Prionen, EHEC-Bakterien und Methicillin resistente Staphylococcus aureus Stämme (MRSA) bedrohen uns mehr als wir uns dessen bewusst ist. Meist folgen den Warnungen Diskussionen, wie groß die Gefahr denn wirklich sei. Sie enden in der Regel unbefriedigend: Keiner weiß Genaues. Also einfach abwarten? Es wäre fatal, wenn sich zunehmend Gleichgültigkeit breitmachte. Denn nach wie vor sind Infektionskrankheiten weltweit die häufigste Todesursache. Auch wenn vor allem die Ärmsten der Armen betroffen sind, dürfen wir uns nicht in die Wagenburg der Reichen zurückziehen und auf Impfstoffe, Antibiotika und High-Tech-Medizin vertrauen. Mindestens genauso wichtig ist das Vorbeugen und frühzeitige Erkennen von Infektionen- und Seuchengefahren. Doch hierin gleichen wir Deutschen hochgerüsteten Rittern mit zugeklappten Visieren, die träge der nächsten Infektionswelle harren. Allerdings wäre es einäugig, nur Ärzten und Ämtern Vorwürfe zu machen, die Politiker schlafen ebenso. Denn die wirre Rechtslage aus Europa-, Bundes- und Landesgesetzen und den sich daraus ableitenden Rechtsverordnungen und Erlassen sowie die vielfältigen technischen und berufsgenossenschaftlichen Regeln und Richtlinien von behördlicher Seite selbst provozieren bereitsWidersprüchliches. Diese Widersprüchlichkeiten werden derzeit mit Hochdruck bereinigt.

7. Fortbildung für Desinfektoren

Die Vereinigung der Hygieneinspektoren und Desinfektoren in Schleswig- Holstein und Hamburg e.V. bietet einmal im Jahr eine zweitägige Fortbildungsveranstaltung für Hygieneinspektor, Gesundheitsaufseher, Desinfektoren und Hygieneinteressierte Fachkräfte an. Bei diesen Veranstaltungen lernt man nicht nur Fachkräfte mit gleichgelagerten Problemstellungen persönlich kennen, sondern kann sich auch in Ruhe die begleitende Fachausstellung ansehen oder in den Pausen bei einem Erfrischungsgetränk neue Kontakte herstellen.

gez. Christian Porschien
Sprecher der Desinfektoren in der Vereinigung der Hygieneinspektoren und Desinfektoren Schleswig-Holstein und Hamburg e.V.